Ford Puma Titanium

im Borgmann Black Leasing Deal

 

 

Monatsrate (Leasing)

199 €1

Sonderzahlung

0,00 €

Vertragslaufzeit

48 Monate

Laufleistung (Jahr)

10.000 km

Leasingangebot

Die Ausstattung umfasst unter anderem:

  • Sportsitze vorn, mit verstärktem Seitenhalt
  • Müdigkeitswarner
  • Ford Navi­gations­system inkl. Ford SYNC 3 mit AppLink und 8"-Touchscreen
  • Verkehrsschild-Erkennungssystem
  • Designräder 17 Zoll
  • LED Scheinwerfer & Rückleuchten
  • MyKey- System 
  • Parkpilot System 
  • Klimaanlage
  • und vieles mehr...
Angebot anfordern

Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.

Ford Puma Titanium.1,0-l-EcoBoost-Hybrid (MHEV) 92 kW (125 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe, Start-Stopp-System, Euro 6d-ISC-FCM. Kraftstoffverbrauch (kombiniert) nach WLTP*: 6,0 l/km; CO2-Emissionen: 135 g/km*

1Ein km-Leasing-Angebot für Privatkunden der Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln,für die Borgmann GmbH als ungebundener Vermittler tätig ist. Abrechnung nach Vertragsende: Abgerechnet werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ein Ausgleich für ggf. vorhandene Schäden. Der Gesamtbetrag stellt die Summe aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten dar. Das Angebot gilt für noch nicht zugelassene, berechtigte Ford Neufahrzeuge und stellt das repräsentative Beispiel nach § 17 Preisangabenverordnung dar. Zulassung- und Überführungskosten i.H.v. werden separat an die Borgmann Gmbh entrichtet. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.. Nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

3Angebot gültig bis zum 30.11.2023. Nur bei Abschluss eines Vertrages mit der Borgmann GmbH. Der Zubehörgutschein ist ausschließlich bei der Borgmann GmbH einlösbar und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Dieses Angebot kann nicht mit anderen Werbeaktionen oder Rabatten kombiniert werden. Gutchein ist nicht übertragbar. Die Gutscheinbedingungen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Borgmann GmbH.   

* Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen.