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für Privatkunden
2Der Good-Buy-Bonus gilt für Privatkunden sowie gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer) bei Abschluss eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags für Neufahrzeuge im Zeitraum vom 01.03.–30.06.2026 (es gilt das Datum des Vertragsschlusses). Voraussetzung ist der Nachweis über den Besitz eines Fremdfabrikats (kein Fahrzeug des Volkswagen Konzerns), das bei Abschluss des Vertrags mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen gewesen sein muss. Die Höhe des Good-Buy-Bonus bestimmt sich nach dem gewählten Neuwagenmodell und wurde bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt. Nicht kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen.
*Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht-technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, gemäß amtlichem Messverfahren in der jeweils gültigen Fassung, können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen kostenlos erhältlich ist oder über www.dat.de/co2/ im Internet zum Download bereitsteht.





